Gutachten

Waldwertermittlungen - Waldbewertungen

  • bei Aufwuchsbewertungen für Städte und Gemeinden nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW
  • bei Kauf und Verkauf von Wald
  • bei rechtlichen Regelungen (Abfindungen, Erbschaften, Scheidungen, Zwangsversteigerungen u.a.)
  • bei Erweiterungen von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Mülldeponien, Flugplätzen u.a.

Entschädigungsberechnungen

  • bei Straßen- und Versorgungsleitungsbau (Gas, Strom, Öl, Wasser)
  • bei Schadensregulierungen (Windwurf-, Rand-, Folgeschäden).

Versicherungsrechtliche Angelegenheiten

  • Beurteilung des Gesundheitszustandes von Bäumen, durch deren Umstürzen es zu Schäden gekommen ist
  • Brandschäden
  • sonstige Schadensermittlungen.

Gerichtsgutachten

Beweissicherungen

  • bei Vorhaben, die in die Natur und Landschaft eingreifen (z.b. Abbau von Gestein, Kies und Sand), werden im Vorfeld von erforderlichen Behördengenehmigungen Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt. Dabei wird der Wald vor dem Eingriff begutachtet, um später feststellen zu können, ob sich der Waldzustand verschlechtert hat oder wie Ersatzaufforstungen zu leisten sind.
  • für die Genehmigung zum Bau von Anlagen und Gebäuden, die Immissionen verursachen (Industrieanlagen, Stallungen), wird der im Einflussbereich liegende Wald beweisgesichert.

Forstliche Beratung

  • in Angelegenheiten, die Wälder und Bäume betreffen.
  • in Bewirtschaftungsfragen
  • in steuerlichen Angelegenheiten (Umstufung eines Forstbetriebes zum Hobbybetrieb, Teilwertabschreibung bei Wertverlusten).

 

Wolf Brinkmann

 

Diplom-Forstwirt

Forstassessor

Öffentlich bestellter

und vereidigter

Forstsachverständiger

 

Estern 21

48703 Stadtlohn

 

Tel.:  0 25 63 96 94 55

Fax:  0 25 63 90 04 026

Mail: wolf-brinkmann@epcan.email